Rauchen in Mietwohnung

News vom 31.07.2013
Das Amtsgericht Düsseldorf hat heute die bereits mehrfach in den Miedien berichtete Klage in erster Instanz zu Gunsten der Vermieterseite entschieden. Damit is jedoch nicht entschieden, dass Rauchen in der Mietwohnung unzulässig ist. Dies ist weiterhin zulässig. Grund für die Begründetheit der Kündigung war vorliegend, dass der Vermieter die Kündigung mit der Beeinträchtigung des Rauchs im Treppenhaus und der Beeinträchtigung der übrigen Mieter begründet hatte. Da die Anwältin des Mieters diese Ursache verspätet bestritten hatte, wurde zu Gunsten der Vermieterseite entschieden.

Dies dürte auch in der Berufung nicht anders entschieden werden. Eine Änderung der Rechtslage sowieso nicht gegeben.

Vermieterverein e.V.
Redaktion